Hallo angehender Rentner, die Frage hinsichtlich des Leistungsbezugs vom Arbeitsamt spielt für zwei Sachverhalte bei der Rente eine Rolle, einerseits werden Zeiten des Bezugs von Leistungen der Arbeitsverwaltung, wenn es nicht Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosengeld II oder Bürgergeld ist, bei der Wartezeit von 45 Jahren berücksichtigt.