Seit 2019 besteht eine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, 15% des Arbeitnehmerbeitrags als Zuschuss zur bAV zu zahlen, wenn sie durch Entgeltumwandlung finanziert wird. Auch dieser Zuschuss bleibt in der Ansparphase steuerfrei.
Steuern auf betriebliche Altersvorsorge: Das Wichtigste im Überblick
Seit 2019 besteht eine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, 15% des Arbeitnehmerbeitrags als Zuschuss zur bAV zu zahlen, wenn sie durch Entgeltumwandlung finanziert wird. Auch dieser Zuschuss bleibt in der Ansparphase steuerfrei.
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