Niedersächsische Sonderurlaubsverordnung (Nds.SUrlV0)an wissenschaftlichen Tagungen sowie an beruflichen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, wenn die Teilnahme für die dienstliche Tätigkeit von Nutzen ist; an Prüfungen (Klausurarbeiten und mündliche Prüfungen) nach einer Aus- oder Fortbildung im Sinne von Nummer 1; an Veranstaltungen der politischen Bildung, wenn a) die Voraussetzungen ...