Im Gastronomie-, Hotel- und Lebensmittegewerbe fallen Speisereste zur Entsorgung an. Durch den Gesetzesvollzug werden Restaurants, Gaststätten, Kantinen, Imbissstände und Veranstalter von Festen mit entsprechendem Speiseangebot angehalten, Speiserestetonnen zu verwenden. Hierzu bieten wir Ihnen die passende Lösung an: