Die fachtheoretische Ausbildung umfasst insgesamt 894 Stunden. = Darstellung der Gesetzessystematik und des Grund- wissens, ohne auf Besonderheiten einzugehen. Die Lösung von Prüfungsaufgaben muss sich aus dem Gesetzeswortlaut ergeben. = Randgebiete, deren Inhalt nur informatorisch be- handelt wird, aber nicht Prüfungsstoff ist.